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Nachdem wir es über einen Zeitraum von 11 Jahren (!!) geschafft haben, die Abfallgebühren stabil zu halten, mussten diese leider zum 01.01.2026 angepasst werden. Vor dem Hintergrund steigender Entsorgungspreise und inflationsbedingter Kostensteigerungen waren die bisher erhobenen Gebühren schlichtweg nicht mehr ausreichend. Wir als Abfallwirtschaftsbetrieb sind aufgrund der gesetzlichen Vorschriften jedoch grundsätzlich verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Vor allem die jüngsten Ausschreibungsergebnisse für die Altpapierabfuhr und die Altholzverwertung führen zu erheblichen Kostensteigerungen.
So sind im Vergleich zum Vorjahr beispielsweise folgende Kostensteigerungen zu verzeichnen:
| Altpapiersammlung | + 350.000 Euro/Jahr | |||||
| Altholzverwertung | + 110.000 Euro/Jahr | |||||
| Sonderabfallentsorgung | + 27.000 Euro/Jahr | |||||
| Abfuhrentgelte Abfallmulden | + 110.000 Euro/Jahr | |||||
| BEHG-Zuschlag u. LKW-Maut | + 60.000 Euro/Jahr | |||||
| Abschreibung neues Betriebsgebäude | + 50.000 Euro/Jahr | |||||
| Personalkostensteigerung | + 100.000 Euro/Jahr | |||||
| Stromsteuer | + 10.000 Euro/Jahr |
Ferner ist aufgrund der niedrigeren Preis am Altpapiermarkt mit geminderten Erlösen aus dem Altpapierverkauf von schätzungsweise 90.000 Euro im Jahr zu rechnen.
All diese Umstände führen leider dazu, dass die Abfallgebühren um etwa 20 Prozent angehoben werden mussten. An zwei konkreten Bespielen mit je einem 60-Liter Abfallgefäß wollen wir die Auswirkungen aufzeigen:
Insgesamt verändern sich die Gebühren für die privaten Haushalte wie folgt:
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Alte Gebühr bis 2025 |
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Neue Gebühr ab 2026 |
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Steigerung |
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| Personengebühr | 19,80 € | 22,80 € | 15,15 % | ||||||
| 60 l Restabfallgefäß | 152,40 € | 187,80 € | 23,23 % | ||||||
| 80 l Restabfallgefäß | 192,00 € | 235,80 € | 22,81 % | ||||||
| 120 l Restabfallgefäß | 268,68 € | 331,80 € | 23,49 % | ||||||
| 240 l Restabfallgefäß | 516,00 € | 619,80 € | 20,12 % |
Hinsichtlich der Gründe der Gebührenanpassung hoffen wir auf diesem Wege Verständnis schaffen zu können.
Bei Fragen zum Gebührenbescheid bitten wir Sie sich an die Buchhaltung unter buchhaltung@awb-bir.de oder 06782 15-9870 zu wenden.

Bei Störungen oder Fragen bitten wir Sie sich an die Abfallberatung unter abfallberatung@awb-bir.de oder 06782 15-9850 zu wenden.

Bei Fragen steht Ihnen die Abfallberatung unter 06782 15-9850 oder abfallberatung@awb-bir.de gerne zur Verfügung.

Im Zeitraum von Freitag, 27.12.2025 gegen 12:00 Uhr bis Montag, 29.12.2025 gegen 07:50 Uhr verschafften sich bislang unbekannte Täter unbefugten Zutritt zum Gelände des Abfallwirtschaftszentrums - AWZ - Reibertsbach . Aus einem dortigen Lagerraum wurden ca. 30-40 kg Kupferdraht in einem Gesamtwert von ca. 200,00 Euro entwendet.
Die Polizei Baumholder bittet daher um Hinweise aus der Bevölkerung unter 06783 9910 .
Wir danken für Ihre Unterstützung!

Aufgrund schnee- und eisbedeckter Straßen (allen voran Neben- und Stichstraßen) kommt es derzeit kreisweit zu Problem bei der Abfuhr sämtlicher Abfälle.
In den vergangenen Tagen hat sich dabei leider gezeigt, dass auch kurzfristig angesetzte Nachfuhrversuche keine Abhilfe schaffen, da sich die Straßenverhältnisse bei der aktuellen Witterung nicht bessern.
Aus diesem Grund sind die witterungsbedingt nicht abgefahrenen Abfallarten
bis zur nächsten regulären Abfuhr wieder zurückzustellen. Hierbei können in Bezug auf den Restabfall ausnahmsweise neutrale (handelsübliche) Abfallsäcke beigestellt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Abgabe an unseren Wertstoffhöfen .
Für den Fall, dass die Witterungsverhältnisse unverändert bleiben oder sich sogar noch weiter verschlechtern, sollten die o. g. Abfälle bei den kommenden Abfallabfuhren an die nächstmögliche anfahrbare, also schnee- und eisfreie Straße (i. d. R. Hauptstraßen und andere stark frequentierte Straßen) verbracht werden.
Beim Sperrabfall bitten wir die Abfälle noch mindestens zwei Arbeitstage nach dem eigentlichen Abfuhrtermin bereitgestellt zu lassen. Sollte auch eine direkte Nachfuhr scheitern, werden wir mit den Betroffenen nochmals neue Abfuhrtermine vereinbaren.
Durch aufgeschobenen Schnee oder widrige Straßenverhältnisse können derzeit auch nicht alle Bioabfallcontainer wöchentlich geleert werden. Beim Vorfinden eines bereits vollen oder überfüllten Containers ist es deshalb wichtig, seine Biotüten nicht einfach auf oder neben dem Container abzulegen. Sollten auch umliegende Standorte nicht nutzbar sein, ist der Bioabfall dann wieder mit nach Hause zu nehmen und kann dort entweder zwischengelagert oder ausnahmsweise über den Restabfall entsorgt werden.
Weitere Hinweise:
Abfallfahrzeuge unterscheiden sich fahrtechnisch erheblich von normalen LKW, insbesondere im beladenen Zustand. Durch die verschiedenen abzufahrenden Abfälle unterscheiden sich selbst die Abfallfahrzeuge nochmals untereinander. Auch erfordert das ständige Bremsen und Anfahren griffige Fahrbahnverhältnisse. Der Fahrer trägt die Verantwortung und entscheidet im Einzelfall, ob eine Straße befahren wird. Die Befahrbarkeit durch PKW oder übliche LKW ist hierbei kein Maßstab!
Wir bitten um Verständnis und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Bei Fragen steht Ihnen die Abfallberatung unter 06782 15-9850 oder abfallberatung@awb-bir.de gerne zur Verfügung.

Altpapier
Konnten nur wenige Haushalte oder vereinzelte Straßen bzw. Aussiedlungen nicht angefahren werden, ist bedingt durch die für den gesamten Nationalparklandkreis bestehende Tourenplanung keine Nachfuhr möglich. In diesen Fällen werden die Betroffenen gebeten, ihr Altpapier wieder aus dem Verkehrsraum zu entfernen.
Sollten Nachfuhrtermine angesetzt werden, kommunizieren wir diese über die Homepage, unsere Abfall-App sowie die Ortsvorsteher.
Alternativ können Sie Altpapier stets auch unentgeltlich an unseren Wertstoffhöfen anliefern.
Eindrucksvoll und anschaulich haben die Mitarbeiter Jörg Ulrich und Christian Buch die technischen, physikalischen und chemischen Methoden der speziellen Verfahren zur Reinigung des Deponiewassers an der Sickerwasserreinigungsanlage (SiRA) erläutert.
Im Rahmen der Nachsorge nach Stilllegung der Mülldeponie "Reibertsbach" sind weiterhin Experten gefragt, die das Sickerwasser aufbereiten, bevor es in die kommunale Kläranlage geleitet wird. Durch das Eindringen von Regenwasser und die Zersetzung des Abfalls in der Deponie enthält das Wasser eine hohe Konzentration an organischen und anorganischen Schadstoffen.
In drei Stufen erfolgt die Aufbereitung:
Julia Klöckner zeigte sich interessiert und beeindruckt über den verantwortungsvollen Umwelt- und Gewässerschutz im Landkreis Birkenfeld.

Als größte Kommunikationskampagne Europas für Abfallvermeidung legt die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) vom 22. bis 30. November 2025 den Fokus in diesem Jahr auf das Thema „Elektroschrott“.
Ob alte Handys, kaputte Kopfhörer oder elektrische Zahnbürsten mit nachlassendem Akku: Viele dieser Geräte könnten fachgerecht repariert und wiederverwendet oder im Falle eines unheilbaren Defekts zumindest richtig entsorgt und recycelt werden, damit die wertvollen Ressourcen ihren Weg zurück in den Kreislauf finden. Sie landen jedoch häufig im Restabfall, bei den Verpackungen oder anderen falschen Entsorgungspfaden.
Anlässlich der EWAV fand eine "Repair-Aktion" in der BBS, Harald-Fissler-Schule Idar-Oberstein, organisert durch den AWB Birkenfeld, statt. Infos zu der gelungene Aktion finden Sie hier!

Grundvoraussetzung zur unentgeltlichen Entsorgung von Elektroaltgeräten ist, dass die Geräte komplett und nicht demontiert oder ausgeschlachtet sein dürfen.
Neben den Rückgabemöglichkeiten im Handel besteht für jeden privaten und an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Haushalt im Nationalparklandkreis Birkenfeld die Möglichkeit, bis zu 3 m³ Metall- und Elektronikschrott jährlich zur Abfuhr anzumelden. Darüber hinaus kann man u. a. Elektroaltgeräte ohne vorherige Terminvereinbarung an unserem Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach sowie den Abfall-/Wertstoffannahmestellen unentgeltlich anliefern.
Oft herrscht jedoch noch Unsicherheit alten Gerätschaften, wie bspw. mit Röhrenfernsehern, Kühlschränken, Ölradiatoren und Nachtspeicherheizgeräten umzugehen ist. Mit Ausnahme der Nachtspeicherheizgeräte können diese ebenfalls zur Abholung angemeldet oder selbst angeliefert werden. Nachtspeicherheizgeräte sind dagegen von einem Fachbetrieb auszubauen und können nur nach vorheriger Rücksprache am AWZ Reibertsbach angeliefert werden.
Zur Entsorgung von elektronischen Kleingeräten (z. B. Bügeleisen, DVD-Player, Radios, Toaster) stehen zudem an den folgenden Standorten im Nationalparklandkreis zusätzliche Sammelgefäße bereit:
Baumholder: Verbandsgemeindeverwaltung, Am Weiherdamm 1
Birkenfeld: Abfallwirtschaftsbetriebe, Schlossallee 9
Herrstein: Verbandsgemeindeverwaltung, Brühlstraße 16
Idar-Oberstein: Stadtverwaltung, Georg-Maus-Str. 1-2

Der Neubau des Verwaltungsgebäudes auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums - AWZ - Reibertsbach schreitet voran. Nach der Fertigstellung des Rohbaus im Frühjahr sind zwischenzeitlich die Fenster eingesetzt. Derzeit läuft der Innenausbau mit allen erforderlichen Versorgungsleitungen und die Putzarbeiten im Innenbereich. Die Fertigstellung soll bis November diesen Jahres erfolgen.

Am Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach nahe Reichenbach informierte sich der neue Landrat des Nationalparklandkreises, Miroslaw Kowalski über den Sachstand zur Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes auf dem Gelände des Wertstoffhofs. Außerdem wurden dem Kreischef die weiteren Schritte zur Ertüchtigung der Infrastruktur erläutert. Bei der Begehung des Deponiegeländes konnte er sich einen Eindruck von der alten Hausmülldeponie im Reibertsbachtal machen, die im Jahr 2017 abgedichtet wurde und sich noch für die nächsten 25 Jahre in der Nachsorge befindet. Ungefähr 1,9 Millionen Kubikmeter Haushaltsabfälle wurden dort von Anfang der 70er- Jahre bis 2005 abgelagert.
Danach wurde die Besichtigung bei der Sickerwasser Reinigungsanlage (SiRA) im Nahetal bei Kronweiler fortgesetzt. Dort werden die aus dem Deponiekörper austretenden Sickerwässer mit großem Aufwand gereinigt. Sichtlich beeindruckt war der Landrat von der ausgefeilten Technik, mit der das Sickerwasser von schädlichen Stoffen befreit wird. Ausführlich wurde auch das Konzept für ein neues Blockheizkraftwerk zur Verwertung des im Deponiekörper entstehenden Methans vorgestellt. Die Bauarbeiten sollen in den nächsten Tagen beginnen.

Das Fahrzeug wurde für kleinere Dienstfahrten unserer Mitarbeiter*innen geleast. Damit wollen wir erreichen, dass die sonst benutzten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auch mal stehen bleiben. Hierdurch sparen wir nicht nur konventionelle Treibstoffe ein und schonen den Geldbeutel des Gebührenzahlers, wir leisten auch einen Beitrag zum Klimaschutz.

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